Gebührensatzung Vogtlandbibliothek - GebSVoBi
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349), und der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. 2005 S. 306), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. November 2013 (SächsGVBl. S. 822, 840), sowie des § 25 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 31 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 144), erlässt die Stadt Plauen folgende Satzung:
§ 1 Gebühr für Benutzerausweis, Ausleihgebühr, Internetnutzungsgebühr
für die Ausstellung eines Benutzerausweises, die Ausleihe und die Internetnutzung sind folgende Gebühren zu entrichten:
- Ausstellung der Jahreskarte I zur Benutzung der Vogtlandbibliothek mit grundsätzlich gebührenfreier Ausleihe
- Kinder/Schüler unter 16 Jahren: frei
- Erwachsene: 20,00 EUR
- Ermäßigte Benutzung: 15,00 EUR
Die Ermäßigung gilt für alle unter a) nicht berücksichtigten Schüler, Auszubildenden und Studierenden unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises, für Jugendliche von 16 bis unter 18 Jahren sowie für Inhaber des "Plauen-Passes". - Familien/Körperschafte: 35,00 EUR
Bei Familien wird die Jahreskarte für zwei im gleichen Haushalt lebende Erwachsene und die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder ausgestellt.
- Ausstellung der Jahreskarte II zur Benutzung der Vogtlandbibliothek mit gebührenpflichtiger Ausleihe (berechtigt zum Lesen in der Vogtlandbibliothek):1,00 EUR
- Ausleihe mit der Jahreskarte II, pro Medium: 1,00 EUR
- Internetnutzung bei Jahreskarte I und II, für jede angefangene halbe Stunde: 1,00 EUR
§ 2 Versäumnisgebühr
Bei Überschreiten der Leihfrist oder nicht beachteter Rückgabeforderung werden pro Medium und Öffnungstag der entsprechenden Abteilung folgende Versäumnisgebühren erhoben:
- Kinder und Jugendliche ab 16 Jahren, Erwachsene sowie Familien/Körperschaften als Jahreskarteninhaber: 0,30 EUR
höchstens jedoch insgesamt pro Medium: 22,00 EUR - Kinder/Schüler unter 16 Jahren: 0,10 EUR
höchstens jedoch insgesamt pro Medium: 11,00 EUR
§ 3 Bearbeitungsgebühr bei Erinnerung
Pro schriftlich ergangener Erinnerung wegen Verspätung bei der Rückgabe von Medien ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten von 1,00 EUR Die Bearbeitungsgebühr ist bei schriftlich ergangener Erinnerung zusätzlich zur Versäumnisgebühr zu zahlen.
Die Bearbeitungsgebühr ist auch dann zu zahlen, wenn das Erinnerungsschreiben als unzustellbar zurückkommt (§ 3 Abs. 3 Satz 7 und 8 Benutzungsordnung Vogtlandbibliothek).
§ 4 Gebühren bei Verlust oder Beschädigung von Medien sowie der Verpackung/Behältnisse
- Bei Ersatzbeschaffung eines verlorenen, zerstörten oder beschädigten Mediums durch die Vogtlandbibliothek trägt der gemäß § 12 Abs. 7 und 8 Benutzungsordnung Vogtlandbibliothek verantwortliche Benutzer bzw., bei Minderjährigen, sein gesetzlicher Vertreter die Ersatzbeschaffungskosten in Höhe des zum Zeitpunkt der Wiederbeschaffung gültigen Marktpreises bzw. des antiquarischen Wertes.
- Im Fall des Absatzes 1 ist zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr pro Medium zu entrichten von 3,00 EUR
- Bei Ersatzbeschaffung einer verlorenen, zerstörten oder beschädigten CD-, Video-, Kassettenhülle oder eines ähnlichen Behältnisses durch die Vogtlandbibliothek trägt der gemäß § 12 Abs. 8 und 9 Benutzungsordnung Vogtlandbibliothek verantwortliche Benutzer bzw., bei Minderjährigen, sein gesetzlicher Vertreter nach diesen Vorschriften die Ersatzkosten, mindestens jedoch pro Stück einen Betrag von 1,00 EUR
- Für den notwendigen Ersatz von EDV-Etiketten hat der gemäß § 12 Abs. 8 und 9 Benutzungsordnung Vogtlandbibliothek verantwortliche Benutzer bzw., bei Minderjährigen, sein gesetzlicher Vertreter pro Stück eine Gebühr zu tragen von 1,00 EUR.
- Für eine notwendige buchbinderische Nachbearbeitung hat der gemäß § 12 Abs. 8 und 9 Benutzungsordnung Vogtlandbibliothek verantwortliche Benutzer bzw., bei Minderjährigen, sein gesetzlicher Vertreter pro Buch eine Gebühr zu tragen von 1,50 EUR
§ 5 Gebühren für die Inanspruchnahme des nationalen oder internationalen Leihverkehrs
Folgende Gebühren sind bei einer Inanspruchnahme des nationalen oder internationalen Leihverkehrs zusätzlich zu den unter § 1 Nr. 1 und 3 genannten Gebühren für die Ausstellung der Jahreskarte I bzw. die Ausleihe mit der Jahreskarte II zu entrichten:
- pro Medium/ Band: 2,50 EUR
- pro Sendung angeforderter Kopien: 1,00 EUR
- Zusätzlich zu Nr. 1 und 2 werden entstandene Kosten berechnet.
§ 6 Sonstige Gebühren und Auslagen
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Die Vogtlandbibliothek erhebt von den Benutzern die folgenden sonstigen Gebühren und Auslagen:
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Erstellung von Kopien, PC-Ausdrucke u. ä. durch den Benutzer:
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A5/ A4 schwarz/ weiß pro Seite: - 0,15 EUR
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A3 schwarz/ weiß pro Seite: 0,30 EUR A5/ A4 farbig pro Seite - 1,00 EUR
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A3 farbig pro Seite: - 2,00 EUR
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Dokumentenbereitstellung für das Kopieren, pro Medium: - 3,00 EUR
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wie Nummer 1, Erstellung jedoch durch die Vogtlandbibliothek im Auftrag bzw. auf Bestellung des Benutzers:
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A5/A4 schwarz/weiß pro Seite: - 0,25 EUR
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A3 schwarz/weiß pro Seite: - 0,50 EUR
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A5/A4 farbig pro Seite: -1,50 EUR
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A3 farbig pro Seite: - 2,50 EUR
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Digitalausgabe bis 200 dpi auf einem Datenträger des Benutzers: - 3,00 EUR
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Digitalausgabe auf einem Datenträger der Vogtlandbibliothek (CD + Brennen) - Grundpreis : - 5,00 EUR
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Die Erstellung bestellter Spezialkopien berechnet sich entsprechend der Rechnungslegung Dritter.
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Verpackung in Geschenkumschlag für besondere Anlässe: 2,50 EUR
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schriftliche Benachrichtigungen 1,00 EUR (ausgenommen Erinnerungsschreiben gemäß § 3)
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Auslösung einer Vorbestellung, pro Medium 0,25 EUR
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Ausstellung eines Ersatzausweises der Vogtlandbibliothek 3,00 EUR Ausstellung einer beglaubigten Kopie des Ersatzausweises 0,50 EUR
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Bei einer Auftragsarbeit oder Bestellung gemäß Absatz 1 Nummer 2 kann eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangt werden. Bestellte Vervielfältigungen, die nicht abgeholt wurden, werden zwei Monate nach der Bereitstellung vernichtet bzw. gelöscht, jedoch dem Benutzer berechnet.
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Entstehen der Vogtlandbibliothek außergewöhnliche, durch einen Benutzer verursachte Kosten (Eilbriefe, besondere Versicherung beim Leihverkehr, Meldeauskünfte (u. ä.), können diese dem Benutzer, bei Minderjährigen dem gesetzlichen Vertreter, auferlegt werden.
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Für die Wiedergabe von Bibliotheksbeständen in Filmen, Fernseh- und Tonaufzeichnungen wird eine Gebühr erhoben pro Wiedergabesekunde von 40,00 EUR
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Ein Rechtsanspruch auf die Wiedergabe gemäß Absatz 4 besteht nicht. Die Gebühr nach Absatz 4 kann bei gemeinnützigen Körperschaften auf Antrag bis zu 50 % ermäßigt werden. In Fällen, in denen der Nutzen der Wiedergabe gemäß Absatz 4 für die Vogtlandbibliothek überdurchschnittlich hoch ist, kann die Vogtlandbibliothek auf die Gebühr dafür verzichten.
§ 7 Gebühren- und Auslagenschuldner
Gebühren- und Auslagenschuldner sind die Benutzer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter. Schulden mehrere eine Gebühr oder Auslage, so haften sie als Gesamtschuldner.
§ 8 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen
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Soweit nachfolgend nicht anders geregelt, entsteht eine Gebühr und eine Auslage mit Verwirklichung des die Gebühr oder die Auslage begründenden Tatbestandes. Die Gebühren und Auslagen entstehen
- im Fall des § 1 Nr. 1 und 2 mit der Anmeldung,
- im Fall des § 1 Nr. 3 mit der Ausleihe eines Mediums bzw., bei der Fernleihe, mit der Auslösung der Bestellung,
- im Fall des § 1 Nr. 4 jeweils mit Beginn einer halben Stunde Internetnutzung,
- im Fall des § 3 mit der Aufgabe der Erinnerung zur Post,
- im Fall des § 4 Abs. 1 und 2 mit der Auslösung der Bestellung des Ersatzmediums,
- im Fall des § 4 Abs. 3 mit der Auslösung der Bestellung des Ersatzbehältnisses, ansonsten mit dem tatsächlichen Ersatz,
- im Fall des § 4 Abs. 4 mit dem Ersatz der EDV-Etiketten,
- im Fall des § 4 Abs. 5 mit dem Beginn der buchbinderischen Nachbearbeitung,
- im Fall des § 5 Nr. 1 mit der Bestellauslösung pro Medium/ Band,
- im Fall des § 5 Nr. 2 mit der Aushändigung der angeforderten Kopien pro Sendung,
- im Fall des § 5 Nr. 3 mit der Entstehung der Kosten bei der Vogtlandbibliothek,
- im Fall des § 6 Abs. 1 Nr. 4 mit der Aufgabe der Benachrichtigung zur Post,
- im Fall des § 6 Abs. 3 mit der Bekanntgabe der Kostenfestsetzung gegenüber dem Gebühren- und Auslagenschuldner,
- im Fall des § 6 Abs. 4 mit der Zurverfügungstellung von Medien für die Wiedergabe der Bibliotheksbestände.
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Die Gebühren und Auslagen werden mit Bekanntgabe ihrer Festsetzung gegenüber dem Gebührenschuldner zur Zahlung fällig. Bei Übermittlung durch die Post werden die Gebühren und Auslagen 1 Woche nach Aufgabe des Gebühren- und Auslagenbescheids zur Post fällig.
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.08.2020 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Vogtlandbibliothek Plauen (Gebührensatzung Vogtlandbibliothek -- GebSVoBi) vom 01.03.2010 (Stadt Plauen Mitteilungsblatt Nr. 4, S.12), zuletzt geändert durch die Änderungssatzung vom 20.11.2015 (Stadt Plauen Mitteilungsblatt Nr. 12, S. 10), außer Kraft.
Plauen, den 13.07.2020
Ralf Oberdorfer Oberbürgermeister